Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoVO) dürfen wir Ihnen nachstehend die zwischen Ihnen als Reisenden und uns, Al Madina Travel Service GmbH für Hajj, Umra und Reisen, als Reiseveranstalter geltenden Allgemeinen Reisebedingungen darlegen:

1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung, unseren Hinweisen zu der Reise und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch uns zustande, worüber wir ihn mit der Reisebestätigung informieren. Mit der Reisebestätigung übersenden wir den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Zahlungen an uns abgesichert sind.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 7 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Sie innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung des Reisepreises) annehmen können. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
1.4 Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben; die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist für jeden minderjährigen Teilnehmer erforderlich, auch wenn dieser über einen anderen Teilnehmer als Anmelder angemeldet wurde.

2. Zahlung des Reisepreises

2.1 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der gesamte Reisepreis fällig und zu leisten.
2.2 Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren, sofern der Reisende nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Preisänderung vor Vertragsschluss

3.1 Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörenden Prospekt sowie den dortigen allgemeinen Hinweisen in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behalten wir uns ausdrücklich vor, lediglich aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen gem. § 4 Abs.2 BGB-InfoVO vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren. Al Madina Travel Service GmbH für Hajj, Umra und Reisen behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisevermittler (z.B. Reisebüros) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Reiseabsage / Rücktritt des Reiseveranstalters

Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir diese Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu welchem die Erklärung des Rücktritts / unserer Absage vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen haben. Wir werden einen solchen Rücktritt bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend zurückerstattet.

5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.
5.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Abschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
5.3 Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können ie unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde zurück, so verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret (§ 651i Abs.2 BGB) oder pauschalisiert (§651i Abs. 3 BGB) berechnen. Pauschal können wir folgende Prozentsätze des Reisepreises als Entschädigung ansetzen: – bis 45 Tage vor Reisebeginn 10 % – vom 44. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %- vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % – vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % – vom 6. Tag bis Reisebeginn 90 % Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, bei Berechnung der pauschalierten oder konkreten Stornierungsentschädigung nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als von uns berechnet entstanden ist.
6.3 Sie haben über uns die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
6.4 Werden auf Ihren Wunsch nach der Bestätigung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (= Umbuchung), können wir als Reiseveranstalter eine angemessene Bearbeitungsentschädigung von bis zu € 30 erheben. Eine Umbuchung ist grundsätzlich bis zum 30. Tag vor Reisebeginn möglich. Eine spätere Änderung ist nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

7. Kündigung durch den Reiseveranstalter

Stört ein Reisender trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung der Reise oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, so können wir ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag mit ihm kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach können wir als Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

9.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.
9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Wir informieren über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung

10.1 Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir als Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2 Für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises je Person und Reise beschränkt.
10.3 Die unter 10.1 und 10.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

11. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Gepäckverlust und –Verspätung, Verjährungsfristen, Abtretungsverbot

11.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind darüber hinaus binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter gegenüber anzuzeigen.
11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.3 Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen Al Madina Travel Service GmbH für Hajj, Umra und Reisen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter nangehörigen.

12. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Bestimmungen

12.1 Wir informieren Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Wir weisen darauf hin, dass der Reisepass für die Einreise nach Saudi Arabien unbedingt noch mindestens 6 Monate Gültigkeit aufweisen muss. Andernfalls wird von den Behörden die Einreise verweigert.
12.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wir haben unsere Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt.
12.4 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder ausländische Behörden, wenn Sie uns als Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir gegen eigene Pflichten verstoßen und die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Wir sind gem. EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Schwarze Liste der EU (Black List) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu sowie auf der Internetseite und in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Die Schwarze Liste wird von der EU ständig aktualisiert.

14. Mitwirkungspflichten des Reisenden

14.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von uns genannten Frist vor Reisebeginn erhält, muss er uns umgehend benachrichtigen.
14.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
14.3 Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden unabhängig von bestehenden Obhutspflichten des Reiseveranstalters und der Leistungsträger auch stets selbst vom Reisegast zu beaufsichtigen.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.

16. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.